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Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana bietet im Rahmen ihrer Dienstleistungen Schulungen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an.

Lieferkette

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz für deutsche Unternehmen und Unternehmensgruppen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern sowie deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen gleicher Größenordnung.

 

Das Gesetz verpflichtet diese Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten und setzt sie einer möglichen Haftung aus.

Die Durchsetzung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Das BAFA wird Berichte prüfen, Beschwerden untersuchen, Maßnahmen gegen Unternehmen verhängen und Geldbußen und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen verhängen. Das Gesetz könnte indirekte Auswirkungen auf Unternehmen haben, die Teil der Lieferkette deutscher Unternehmen sind. Auch die Europäische Union plant ein ähnliches Gesetz, das für europäische Unternehmen einer bestimmten Größe gelten soll.

Die Delegation in Ghana hat daher Schulungsmaterialien für Unternehmen in Ghana entwickelt, die indirekt von dieser Entwicklung betroffen sein könnten, insbesondere wenn sie Produkte und Dienstleistungen an deutsche Unternehmen liefern. Die Schulung wurde als Pilotprojekt in der Shea-Lieferkette durchgeführt und auf andere Sektoren ausgeweitet.

Die Ausbildung besteht aus drei Modulen

Modul 1: Theorie, Gesetze, Rahmenbedingungen und lokale Gesetze

  • Geschichte der Menschenrechte
  • Menschenrechte und Wirtschaft
  • Gesetz zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten
  • Menschenrechtsverletzungen

Module 2: Sustainable supply chains

  • Due-Diligence-Übersicht
  • Auswirkungen
  • Lieferkette und Risikomanagement
  • Datenquellen
  • Lieferkettenmapping, Risikobewertung

Modul 3: Umsetzung

  • Risikomanagementstrategie und -analyse
  • Maßnahmen als Käufer
  • Maßnahmen als Lieferant
  • Beschwerden
  • Dokumentation

 

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